Haupt-Ordnungsamt

Haupt- und Ordnungsamt

Das Ordnungswesen umfasst die Gesamtheit der Aufgaben des Ordnungsamtes, die sich von der Einhaltung verschiedener Landes- und Bundesgesetze ableiten:
  • allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Beschwerden, Auskünfte, Beratungen)
  • An-, Um- und Abmeldungen im Gewerbe- und Gaststättenbereich sowie dazugehörige Genehmigungen,
  • Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
  • Verkehrsorganisation wie Sperrungen/ Sondernutzung
  • Werbung im öffentlichen Straßenraum
  • Erhebung und Bearbeitung von Verwarn- und Bußgeldern bei Verkehrs- und allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
  • Gefahrenabwehr
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr: Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten – als Unterfall der Gefahrenabwehr – obliegt der Polizei.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Sicherheitsbehörden auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört die Überwachung der Einhaltung der Regelungen kommunaler und landesweit geltender Gefahrenabwehrordnungen. Diese enthalten zum Beispiel Regelungen betreffend der Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen, ruhestörendem Lärm, Tierhaltung, offenen Feuern im Freien, Betreten und Befahren von Eisflächen sowie mangelhafte Hausnummerierung.
Das Hauptamt ist unter anderem federführend verantwortlich für zentrale Dienste wie:
  • Post- und Kopierstelle,
  • zentraler Einkauf,
  • Telefonvermittlung,
  • Pfortendienste,
  • Internetauftritt des Amtes und der Gemeinden
  • Intranet der Amtsverwaltung
  • Wohngeld