Gremien-Und-Ortsrecht

Gremien und Ortsrecht

Organe des Amtes sind der Amtsvorsteher und der Amtsausschuss.

Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern. 

Der Amtsausschuss ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes zuständig und überwacht die Durchführung seiner Entscheidungen.