Gemeindevertreung

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.
 
Mitglieder
 •  Herr Sebastian Block, Bürgermeister
 •  Herr Olaf Haupt, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Frau Jenny Schmalz, 2. stellv. Bürgermeister
 •  Herr Reinhold Krettek
 •  Herr Thomas Buchholz
 •  Herr Hartmut Löhrke
 •  Frau Barbara Makarow
 •  Herr Claus-Jürgen Vogt

Aufgaben
 
Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

 

rechtliche Grundlage
 

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Glewitz