Strassenverkehrsangelegenheiten

 

Straßenverkehrsangelegenheiten

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Der Geschäftsteil ist als Straßenverkehrsbehörde für die Sicherheit und Ordnung sowie die Leichtigkeit des Straßenverkehrs an Gemeindestraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Verkehrsbehörde des Amtes Franzburg-Richtenberg umfasst das Gebiet von 10 Städten und Gemeinden.

Die Verkehrsbehörde trifft auch die Entscheidungen z.B. über die Durchführung von Veranstaltungen oder die Erteilung von Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Dazu zählen z.B. Erlaubnisse zum Befahren von Fußgängerzonen oder gesperrten Gemeindestraßen sowie Parkberechtigungen für Schwerbehinderte.

Entscheidungen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden, z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Haltverbote, aber auch Ampelanlagen oder Zebrastreifen, liegen in der Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, die auch Kfz-Zulassungen und Führerscheine erteilt.

Weitere wichtige Aufgaben der Kreisverwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen sind die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten oder Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw.

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