Sicherheit-Und-Ordnung

 

Sicherheit und Ordnung

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein zentraler Begriff in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder:

  • Öffentliche Sicherheit: Das Schutzgut umfasst die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt (z.B. § 2 SOG M-V).
  • Öffentliche Ordnung: die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, deren Beachtung als unerlässlich für ein geordnetes Zusammenleben empfunden wird.

Die Polizei- und Ordnungsbehörden haben die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Bei dem Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Polizei Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu treffen.

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