Reisepass

Reisepass

 

Set dem 01.11.2007 gibt es die sogenannte 2. Generation der elektronischen Reisepässe. In diesen Pässen werden biometrische Bilder verwandt und die Fingerabdrücke elektronisch gespeichert.

Zur Beantragung müssen Sie immer persönlich kommen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Reisepässe und – je nach Reiseziel- Personalausweise zur Verfügung.

Kontakt
Infos
Gültigkeitsdauer:
 
Der Reisepass hat – wenn Sie jünger als 24 Jahre alt sind- eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
 
Sind Sie über 24 Jahre alt, dann beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
 
Die Verlängerung eines Reisepasses ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.
 
Reisepass für unter 18-Jährige
 
Auch Kinder unter 18 Jahren können einen Reisepass erhalten (z.B. für eine Reise nach Amerika). Das persönliche Erscheinen des Kindes ist notwendig.
 
Beide Eltern sind notwendig;
 
Um einen Reisepass für Minderjährige zu beantragen, müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag bei der persönlichen Vorsprache unterschreiben. D.h. entweder Mutter und Vater oder bei alleinigem Sorgerecht der alleinige Sorgeberechtigte (mit entsprechendem Nachweis).
 
Oder ein Elternteil plus Vollmacht;
 
Es gibt die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Antrag stellt. Dieser muss aber dann von dem anderen Elternteil eine unterschriebene Vollmacht zur Antragstellung mitbringen.
 
Beantragung eines Expresspasses
 
Reisepass in 48 Stunden:
 
Mit der Beantragung eines Expresspasses haben Sie die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von 48 Stunden zu erhalten.
 
Dies ist für die Fälle vorgesehen, wo der Reiseantritt und das dafür notwendige Reisedokument zeitlich nicht harmonieren.
 
Von daher ist ein Expresspass identisch mit einem Reisepass. Er wird nur schneller hergestellt und ist teurer. Ansonsten gelten die gleichen Antragsbedingungen wie bei einem Reisepass.
 
Beantragung bis 11:30 Uhr
 
Wird der Expresspass bis spätestens 11:30 Uhr beantragt, ist er innerhalb von max. 48 Stunden verfügbar (unter Nicht-Berücksichtigung des Wochenendes bzw. von Feiertagen).
 
Bitte mitbringen
Folgende Unterlagen  müssen Sie bei der Beantragung eines Reisepasses vorlegen:
 
– Ihren alten Reisepass -auch wenn er ungültig ist- oder
– Ihren Personalausweis und
– ein biometrisches Lichtbild entsprechend der Anforderungen der Bundesdruckerei und
– Ihre Geburts-oder Heiratsurkunde
– die Gebühr

Gebühren

 Die Gebühr für den Reisepass beträgt

-für Personen unter 24 Jahren 37,50  €

-für Personen über 24 Jahren  70,00  €

Die Gebühr für den Expresspass beträgt

-für Personen unter 24 Jahren  69,50  €

-für Personen über 24 Jahren   102,00  €

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