Personenstandswesen

Personenstandswesen

Folgende Personenstands-Urkunden können wir für Sie ausstellen:
  • Nachweise über die Geburt (der letzten 110 Jahre)
  • Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
    (auch in internationaler Form)
    (Eheurkunden der letzten 80 Jahre, Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre!)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Erteilung einer Auskunft aus dem Register,
    z.B. Geburtsuhrzeit
Urkunden und Auskünfte aus den Personenstandsregistern aus den Zeiten davor erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt Franzburg. Urkunden hier in Form von einfachen oder beglaubigten Ablichtungen.
Kontakt
Infos

Sie können Ihre Urkunden wie folgt beantragen:
– persönliche Vorsprache
– Online Urkundenbestellung ()
– per Fax (038322/703) oder
– auf dem Postweg an:
Standesamt Franzburg, 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71;

Wer bekommt von wem eine Urkunde?
Siehe §§ 61 – 68 Personenstandsgesetz (PStG)

Führung und Benutzung von Personenstandsregistern
Siehe §§ 5-7, 55, 61-68, 75-78 PStG

Bitte mitbringen

Der Personalausweis ist mitzubringen. Falls Sie ein Stammbuch haben, bringen Sie dies bitte ebenfalls mit. Das rechtliche Interesse kann in Form eines Briefes, der zugestellt wurde (z.B. vom Rententräger oder Amtsgericht), nachgewiesen werden. Auch eine Bevollmächtigung (siehe Downloads/Links) ist möglich.

Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 10,00 €uro, jede weitere Urkunde mit gleichem Inhalt 5,00 €uro, wenn es sich um eine Bestellung handelt, weitere Gebühren
Downloads/Links