Naturschutz

Naturschutz

Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natur.

Drei Zielsetzungen lassen sich unterscheiden:

  • Erhaltung der Vielfahrt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Wildnis
  • Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird
  • Erhaltung von Natur, insbesondere von Biodiversität auf der Artebene, aufgrund ihres eigenen Wertes.

Der Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe.

Argumente für den Naturschutz

 

Da der Mensch über Sein oder Nichtsein aller anderen Arten entscheiden kann, hat er aus ethischen Gründen das Recht aller Organismen auf Leben zu achten.

Der Mensch benötigt für sein Überleben Naturgüter. Deshalb muss er sie für die Gegenwart und kommende Generationen erhalten. So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen für Resistenzzüchtungen erhalten werden. Pflanzen bzw. deren Inhaltsstoffe können für künftige Generationen pharmazeutisch von Bedeutung werden.

Der Mensch benötigt die Natur als Ausgleich und Anregung. Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewusstsein eines jeden Individuums.

Naturschutz bezieht sich auf Landschaftsteile, die durch jahrhundertelange bäuerliche Nutzung entstanden sind. Diese Landschaften sind Dokumente der menschlichen Natur und deshalb erhaltenswert.

Kontakt

Ansprechpartner

Herr Fiedler  

Telefon038322/ 54-131 
Fax038322/ 703 
Emailadresse 
Herr Prieß  

Telefon038322/ 54-136 
Fax038322/ 703 
Emailadresse 


Öffnungszeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Infos
Schutzgüter des Naturschutzes
  • Böden, Gewässer, Meere, Luft, Klima
  • Fauna und Vegetation
  • Naturlandschaften und –denkmäler, Schutzgebiete
  • Seltene und im Bestand gefährdete Pflanzen und Tiere
  • Luftreinhaltung und Lärmschutz
  • Biotope und Ökosysteme
 
Rechtliche Instrumente des Naturschutzes
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Naturschutzausführungsgesetz M-V
  • Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, als Europäisches Gesetz
uvm.
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