Ladenoeffnungszeiten

 

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Öffnungszeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Infos

Ladenöffnungszeiten

sind im Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 2. Juni 2003 (BGB. I S. 744), in Verbindung mit dem Ladenöffnungsgesetz M-V(LöffG M-V) vom 18.Juni 2007 geregelt.

Abweichend von den Ladenschlusszeiten können nach § 6 LöffG M-V an höchstens vier Sonntagen jährlich, die keine Feiertage sind,  Geschäfte auf Antrag öffnen. Anträge können formlos beim Ordnungsamt gestellt werden.

Bitte mitbringen
 
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