Kindergarten

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Anträge auf Übernahme des Elternbeitrages zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII

Die . Anträge auf Übernahme des Elternbeitrages zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegestellen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII können alle Eltern beim Amt Franzburg-Richtenberg stellen, die ihren Wohnsitz im Amt haben.

Das Einkommen der Familie ist ausschlaggebend für die Bewilligung des o.g. Antrages. Es ist dabei zu unterscheiden, ob die Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also ALG II – beziehen oder ob das zu berücksichtigende Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

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Öffnungszeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Infos

Ein Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages ist spätestens am letzen Tag des Monats einzureichen, für den gesamten Monat, für den die Übernahme erfolgen soll. Z.B Eingangsdatum 31.05.2011, dann ist der Antragsbeginn der 01.05.2011, wenn alle weiteren Voraussetzungen für die Übernahme des Elternbeitrages vorliegen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die zuständige Kollegin zur Verfügung.

Bitte mitbringen

Bei der Einreichung der Anträge ist bei dem Bezug  von ALG-II der gültige Bescheid des Jobcenters vorzulegen.

Erhalten die Eltern kein ALG-II,  so sind alle zutreffenden Einkommen einzureichen, die der Aufstellung „Einzureichende Unterlagen „ zu entnehmen sind.

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