Immissionsschutz

Immissionsschutz

Der Begriff Immissionsschutz ist eng mit der Betrachtung vom jeweiligen Schutzobjekt (z.B. den Menschen) aus verknüpft. Nachteilige Einwirkungen werden im Hinblick auf das Schutzobjekt betrachtet, und Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der möglichen Auswirkungen auf dieses Schutzobjekt ausgewählt.

Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wäre, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden (so die gesetzliche Definition im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz).

Quelle: www.wikipedia.de

Kontakt

Ansprechpartner

Herr Fiedler  

Telefon038322/ 54-131 
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Herr Prieß  

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Fax038322/ 703 
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Öffnungszeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Infos
Als Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie Immissionen dulden, wenn die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird, obwohl eine deutliche Beeinträchtigung vorliegt, diese aber ortsüblich ist (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten).
 
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden. Wenn die Beeinträchtigungen nicht zumutbar sind, kann Ihnen dann ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der Betreiber der Anlage nicht in der Lage ist, die Beeinträchtigungen abzustellen.
 
Anlagen, deren Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt, werden regelmäßig durch die zuständige Behörde (Landkreis) kontrolliert.
 
Bitte mitbringen
Zu weiteren grundsätzlichen Immissionsfragen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums und des Landesministeriums hilfreiche Hinweise.
 
Rechtsgrundlagen:
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
 
 
 
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