Familienbuch

Familienbuch

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden “von Amts wegen” Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

 

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Wegert  

Telefon038322/ 54-135 
Fax038322/ 703 
Emailadresse 


Vertretung

Frau Lebich  

Telefon038322/ 54-132 
Fax038322/ 703 
Emailadresse 
Frau Zahn  

Telefon038322/ 54-137 
Fax038322/ 703 
Emailadresse 


Öffnungszeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Infos

Kosten

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 10 Euro

 

Rechtsgrundlagen

§ 77 Abs. 2 und 3 Personenstandsgesetz (PStG) (Fortführung der Familienbücher)

 

Bitte mitbringen
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