Ehefaehigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, das vom Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers ausgestellt wird.
 
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
 
Kontakt

Ansprechpartner

Frau Wegert  

Telefon038322/ 54-135 
Fax038322/ 703 
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Vertretung

Frau Lebich  

Telefon038322/ 54-132 
Fax038322/ 703 
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Frau Zahn  

Telefon038322/ 54-137 
Fax038322/ 703 
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Öffnungszeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Infos
Weitere wichtige Hinweise
 
Die persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich, da die Antragstellung für das Ehefähigkeitszeugnis über einen formgebundenen Antrag erfolgt. Eine Beratung und die Aushändigung des Antrages erfolgt bei Vorsprache.
 
Haben Sie als deutscher Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.
 
Rechtsgrundlagen:
Personenstandgesetz
Bitte mitbringen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Je eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (gegebenenfalls ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
  • Nachweis zu vorangegangenen Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
  • Nachweis des gegenwärtigen Wohnsitzes
  • Ausgefüllter formgebundener Antrag
  • Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses für ausländische Partner
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