Denkmalpflege

Denkmalpflege

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist Aufgabe des Staates. Dies bedeutet, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, seiner Verantwortung gerecht. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.
 

Der Staat gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung. Zuständig für den Denkmalschutz ist die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Nordvorpommern. Sie ist damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen. 

Zuständige Stelle:

Landkreis Vorpommern-Rügen
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen
Kontakt

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Montag
09:00 – 12:00 Uhr
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