Amt Franzburg-Richtenberg
Geschichte und Lage des Amtes Franzburg-Richtenberg
Der Amtsbereich des Amtes Franzburg-Richtenberg liegt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden die Amtsgeschäfte für zehn Gemeinden erledigt.
Das Amt wurde am 25. März 1992 aus den Städten Franzburg und Richtenberg sowie den Gemeinden Gremersdorf, Buchholz, Oebelitz, Millienhagen, Velgast und Weitenhagen gebildet. Am 6. Juli 1994 wurden die vormals selbständigen Gemeinden Altenhagen und Schuenhagen in die Gemeinde Velgast eingegliedert. Am 13. Juni 1999 schlossen sich die Gemeinden Gremersdorf und Buchholz zur neuen Gemeinde Gremersdorf-Buchholz zusammen, während Oebelitz und Millienhagen zur Gemeinde Millienhagen-Oebelitz fusionierten. Die Gemeinde Papenhagen kam am 1. Januar 2004 aus dem aufgelösten Amt Kronskamp zum Amt Franzburg-Richtenberg.
Am 15. Februar 2004 traten zudem die Gemeinden Glewitz, Splietsdorf und Wendisch Baggendorf aus dem aufgelösten Amt Trebeltal dem Amt Franzburg-Richtenberg bei.
Im 18. Jahrhundert entstand das königlich-schwedische Amtsgebäude in Franzburg, ein eingeschossiger, vierflügeliger Bau, der sich harmonisch um einen zur Kirche offenen Innenhof gruppiert und somit perfekt in das Stadtbild integriert ist.
Das heute als Rathaus genutzte, schlichte, aber formschöne spätbarocke Gebäude beherbergt die 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung Franzburg-Richtenberg und gilt als eines der schönsten baulichen Zeugnisse der ausgehenden Schwedenzeit in Vorpommern. Bereits das Kloster Neuenkamp war aufgrund seiner ausgedehnten Besitzungen im Nordwesten Vorpommerns ein zentraler Verwaltungsmittelpunkt. Diese Funktion als herzogliche Residenz und als Sitz eines Amtshauptmannes blieb bis zum Ende der Schwedenzeit erhalten und prägte maßgeblich die Bedeutung der Stadt.
Im Norden grenzen die Nachbarämter Barth und Niepars an, im Westen das Amt Ribnitz-Damgarten sowie im Osten das Amt Miltzow, die Stadt Grimmen und die Gemeinde Süderholz.
Richtung Süden verlassen wir nicht nur den Amtsbereich, sondern auch den Landkreis Vorpommern-Rügen. Dort befindet sich als Nachbar das Amt Demmin-Land im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Ausschreibungen und Auftragsvergaben
Das Amt Franzburg-Richtenberg und die amtsangehörigen Gemeinden veröffentlichen ihre aktuellen Vergabeverfahren, Vorinformationen und vergebenen Aufträge zentral auf dem Beschafferprofil des Amtes. Interessierte Unternehmen und Bieter finden dort alle relevanten Unterlagen und Kontaktdaten. Das Beschafferprofil des Amtes Franzburg-Richtenberg Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden finden Sie auf der Seite Beschafferprofil - Ausschreibungen und vergebene Aufträge.
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden finden Sie auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen.
Politische Gremien / Sitzungskalender
Das Amt Franzburg-Richtenberg wird politisch vertreten durch:
den Amtsausschuss,
den Rechnungsprüfungsausschuss und
den zeitweilig einberufenen Ausschuss Verwaltungsgebäude.
Weitere Informationen zur Besetzung der politischen Gremien des Amtes Franzburg-Richtenberg erhalten Sie im Bürgerinformationssystem.
Hinweis: Sie werden zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft eingrenzen.
Sitzungen und Protokolle:
Bekanntmachungen zu Terminen (Zeit, Ort und Tagesordnung) der Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse sowie die öffentlich zugänglichen Protokolle vergangener Sitzungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.
Hinweis: Sie werden ebenfalls zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft und den Zeitraum eingrenzen.
Ortsrecht
Amtsverordnung Sicherheit und Ordnung (aufgehoben)
Geschäftsordnung
Hauptsatzung
Hauptsatzung des Amtes Franzburg-Richtenberg
- gilt seit dem 12.04.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt 04/25 vom 11.04.2025)
- mit der redaktionellen Änderung der Adresse der Amtsverwaltung
Repräsentationsrichtlinie
Stundung, Niederschlagung und Erlass
Verwaltungsgebührensatzung
Aktuelle Lesefassung der Verwaltungsgebührensatzung des AFR 30-04-2022
4. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung des AFR 30-04-2022
3. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung des AFR 01-01-2019
2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung des AFR 10-08-2010
1. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung des AFR 12-08-2008
Finanzen
Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Angelegenheiten des Amtes Franzburg-Richtenberg:
Vor der Veröffentlichung auf der Website wurden die Haushaltssatzungen gemäß § 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Jahresabschlüsse entsprechend § 14 Kommunalprüfungsgesetz jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Die Spendenberichte werden hiermit gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Haushaltssatzungen
Jahresabschlüsse
Spendenberichte
Spendenbericht 2021 - Kein Spendenbericht vorhanden
Spendenbericht 2020 - Kein Spendenbericht vorhanden
Spendenbericht 2019 - Kein Spendenbericht vorhanden
Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung des Amtes Franzburg-Richtenberg
Ein Lärmaktionsplan ist ein strategisches Instrument, das von Kommunen und Regionen entwickelt wird, um Lärmprobleme zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm zu reduzieren.
Die Umsetzung eines Lärmaktionsplans erfolgt oft in enger Zusammenarbeit mit Bürgern, Fachleuten und anderen Interessengruppen, um eine breite Akzeptanz und Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten. Durch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Plans soll sichergestellt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen und neue Herausforderungen rechtzeitig erkannt werden.
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BlmSchV Städte und Gemeinden in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren (mindestens alle 5 Jahre).
Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkarten, die durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen dar. Mit Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr geregelt werden.
In der Zuständigkeit der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Amtsvorsteher und der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden liegt es nun, Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne sind für die Gebiete erforderlich, in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten Werte festgestellt wurden.
Im Amtsbereich Franzburg-Richtenberg ist die Bundesautobahn A20 als Hauptverkehrsstraße vom Verkehrslärm betroffen. Im Bereich der Anschlussstelle „Grimmen West“ gibt es Überschreitungen der zulässigen Lärmpegelwerte.
Bekanntmachungen
veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg Nummer 2 vom 14.02.2025
veröffentlicht im Internet am 21.05.2025
Ansprechpartner
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern.