Schiedsstelle

Ihre Schiedsstelle des Amtes Franzburg-Richtenberg

Die Aufgabe der Schiedsstelle besteht in der außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten. Sie ist für alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (M-V), insbesondere für Nachbarrechtsstreitigkeiten und das Sühneverfahren bei zahlreichen sog. Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch, zuständig. Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Amtsangehörige Gemeinden können stattdessen gemeinsame Schiedsstellen bilden und übertragen damit die Bildung und Unterhaltung der Schiedsstelle gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V auf das Amt.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Franzburg-Richtenberg haben diese Aufgabe dem Amt übertragen.

Die gemeinsame Schiedsstelle des Amtes Franzburg-Richtenberg ist seit April 2018 eingerichtet. Sofern Sie sich mit Angelegenheiten an die Schiedsstelle wenden möchten, formulieren Sie Ihren Sachverhalt bitte schriftlich und senden diesen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Schiedsangelegenheit“ an das

Amt Franzburg-Richtenberg
Schiedsstelle
Ernst-Thälmann-Straße 71
18461 Franzburg

Per E-Mail erreichen Sie die Schiedsstelle des Amtes Franzburg-Richtenberg unter der Adresse:

Für allgemeine Fragen zum Thema der Schiedsstelle steht Ihnen Herr Schmiedel unter der Telefonnummer (03822 54210) oder per E-Mail gern zur Verfügung.