Das Ordnungsamt informiert - Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Papenhagen
Meldung aus PapenhagenHinweis an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Papenhagen zur Straßenreinigungspflicht
Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt nochmals auf die geltenden Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Papenhagen vom 22.04.2008 hin und bittet um deren konsequente Beachtung.
Reinigungspflicht der Anlieger:
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege, Rinnsteine, Straßengräben sowie begehbaren Seitenstreifen regelmäßig zu reinigen. Diese Verpflichtung gilt auch für entsprechend Nutzungsberechtigte (z. B. Mieter oder Pächter), sofern ihnen die Reinigung übertragen wurde.
Die Reinigung umfasst insbesondere:
• das Entfernen von Schmutz, Laub, Unrat und Hundekot,
• die Beseitigung von Wildwuchs auf befestigten Flächen,
• die Pflege von Grünstreifen (z. B. Mähen),
• die ordnungsgemäße Entsorgung des Kehrichts (kein Ablagern auf der Straße).
Besondere Verunreinigungen:
Wer Straßen oder Gehwege über das übliche Maß hinaus verunreinigt, ist verpflichtet, diese Verschmutzung unverzüglich und ohne Aufforderung zu beseitigen.
Wichtiger Hinweis:
Verstöße gegen die Straßenreinigungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, um ein sauberes und sicheres Ortsbild für alle zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt