Vollsperrung zwischen Endingen und dem Endinger Stern 01.09.2025-31.03.2026

Meldung aus Amt Franzburg-Richtenberg

Das Forstamt Schuenhagen informiert: In der Zeit vom 01.09.2025 bis 31.03.2026 erfolgt der Neubau der Runden Brücke zwischen der Klosterruine Endingen und dem Endinger Stern. In dieser Zeit wird der Bereich voll für den Verkehr gesperrt. Eine Umleitung durch das Endinger Bruch ist ausgeschlossen, da gemäß § 28 (4) Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen nicht gestattet ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Befahren nicht öffentlicher Waldwege eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 51 (1) Nr. 3 LWaldG darstellt und gemäß § 51 (6) LWaldG mit einer Geldbuße von bis zu 7500 € geahndet werden kann. Des Weiteren sind die Waldwege im Endinger Bruch nicht für eine Dauerbelastung ausgelegt, sodass Schäden an Fahrzeugen nicht ausgeschlossen werden können. Die Umfahrung des gesamten Waldgebietes kann über die B105 im Norden oder Richtenberg im Süden erfolgen.