Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.04.2026

Fristen

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.


Zuständigkeit

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sie haben einen akademischen Abschluss, das heißt Sie besitzen

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in einem reglementierten Beruf (zum Beispiel in akademischen Heilberufen) arbeiten möchten, ist die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle zwingend erforderlich.

Sie gehören zum Kreis der hoch qualifizierten Fachkräfte, das heißt Sie sind zum Beispiel

Bitte beachten Sie: Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Besondere fachliche Kenntnisse liegen vor, wenn Sie über eine besondere Qualifikation oder über Kenntnisse von überdurchschnittlich hoher Bedeutung in einem speziellen Fachgebiet verfügen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Forschungsgebiet identifiziert werden kann, in dem Sie sich eine besondere Expertise angeeignet haben (zum Beispiel durch erfolgreiche Projekte, Forschungsvorhaben oder Veröffentlichungen). Auf das Fachgebiet Ihrer Tätigkeit kommt es nicht an. Die herausragende Funktion bei Lehrpersonen ist bei Lehrstuhlinhabern sowie bei Institutsdirektoren und Institutsdirektorinnen gegeben. Wissenschaftliche Mitarbeiter sind dann hervorgehoben tätig, wenn sie über die üblichen Aufgaben hinaus eigenständig Projekte entwickeln und durchführen, wissenschaftliche Abteilungen, Projekt- oder Arbeitsgruppen leiten oder leiten sollen. Auf die Höhe des Gehalts kommt es hierbei nicht an.


Volltext

Wenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen und in Deutschland als hoch qualifizierte Fachkraft berufstätig sind oder sein wollen, können Sie in besonders gelagerten Einzelfällen - auch unmittelbar nach Ihrer Einreise - eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Als hoch qualifiziert gelten Sie zum Beispiel, wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen tätig sind oder als Lehrperson in herausgehobener Funktion mindestens zwei Jahre Berufserfahrungen sammeln konnten.

Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Bitte beachten Sie den Ausnahmecharakter der sofortigen Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Die Hochqualifizierung als solche reicht alleine nicht aus, um einen besonders gelagerten Einzelfall anzunehmen. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbetrachtung aller Tatsachen an.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr
147 EUR (FIX)


Verfahrensablauf


Hinweise (Besonderheiten)


Erforderliche Unterlagen

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt