Vormundschaft: Anerkennung der Eignung eines Vereins als Vormund beantragen


Volltext

Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ein eingetragener, rechtsfähiger Verein erhält die Erlaubnis zur Übernahme einer Vormundschaft, wenn er


Handlungsgrundlage(n)


Verfahrensablauf

Für die Anerkennung des Vereins bedarf es eines Antrages. Das Landesjugendamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und erteilt die Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann befristet oder an weitere Auflagen gebunden sein. Die Erlaubnis gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Die Erlaubnis kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden.

Näheres zum Verfahren und zu den Voraussetzungen sollte ggf. beim Landesjugendamt erfragt werden.

Das Landesjugendamt unterrichtet die zuständigen Jugendämter und Amtsgerichte über seine Entscheidung.


Fristen

Keine


Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.02.2015

Zuständigkeit

Landesjugendamt


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 103 - Landesjugendamt
Adresse
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt