Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Änderungen mitteilen


Volltext

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.


Handlungsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV


Erforderliche Unterlagen

Änderungsformular


Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Änderung: gebührenfrei

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:


Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Online:

Postalisch:

Telefon:


Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.


Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift

50656 Köln, Stadt