Kraftfahrzeugsteuer Erhebung


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

31.10.2024

Volltext

Wenn für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen ein Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuern zahlen.

Für folgende Fahrzeuge gilt eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht:

Die Höhe der Steuer, die Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter:

Für Oldtimerkennzeichen und rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zahlen Sie eine feste pauschale Jahressteuer, die für Krafträder (Motorräder) niedriger ist als für Kraftfahrzeuge und Anhänger.

Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnen.

Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind Sie der Steuerschuldner und müssen die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ergreift das Hauptzollamt Maßnahmen, um das Geld von Ihnen zu erhalten. Dazu gehören auch Vollstreckungsmaßnahmen.

Unter bestimmten Umständen müssen Sie weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Dies gilt beispielsweise für

Folgende Änderungen des Kontoinhabers müssen Sie Ihrem Hauptzollamt mitteilen:

Folgende Änderungen müssen Sie direkt der Zulassungsstelle mitteilen:


Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

Folgende Änderungen des Kontoinhabers müssen Sie Ihrem Hauptzollamt mitteilen:

Folgende Änderungen müssen Sie direkt der Zulassungsstelle mitteilen:

Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat für ein bereits zugelassenes Fahrzeug ändern wollen, können Sie das auch online im Zoll-Portal:

Wenn Sie eine Änderung des SEPA-Lastschriftmandats per Post oder Fax einreichen wollen:

Wenn Sie eine neue Kontoinhaberin oder einen neuen Kontoinhaber per Post oder Fax mitteilen wollen:

Senden Sie das Formular an Ihr zuständiges Hauptzollamt.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Für die Erhebung fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Versäumen Sie jedoch die termingerechte Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer, führt dies zu Mahnungen und Säumniszuschlägen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Erforderliche Unterlagen

Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021)


Bearbeitungsdauer

Ihren Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges.


Voraussetzungen


Fristen


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Postanschrift

Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt

Örtlich zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer