Pflegeperson: Monatliche Leistungen für den Unterhalt (Pflegegeld)


Volltext

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

28.01.2019

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/ 13
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt