Ausweispflicht
Volltext
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Weiterführende Informationen
Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie im Internet unter den folgenden Links:
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.06.2019Zuständigkeit
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Pass- und Personalausweisbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
038322 54-156
038322 54-703Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
038322 54-132
038322 54-703