Wohnberechtigungsschein beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
- § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- § 9 (Einkommensgrenzen) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
- Verordnung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (EinkGrenzVO)
- Tarifstelle 1.1 der Wohnungswesen-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWKostVO M-V)
- Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WWZustVO M-V)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
27.01.2020Verfahrensablauf
Antragstellung bei der zuständigen Behörde
Volltext
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise
Zuständigkeit
örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständiger Mitarbeiter
Frau K. Schmidt (Sachbearbeiter/-in Wohngeld)
038322 54-133
038322 54-703