Wahlschein beantragen (Briefwahl)


Volltext

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

In Mecklenburg-Vorpommern nutzen Sie bitte bei schriftlicher Antragstellung den Vordruck, den Sie mit der Wahlbenachrichtigung erhalten haben.


Fristen

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Bei Landtags- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie Ihren Wahlschein in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl 12.00 Uhr beantragen. 


Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es, wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail absenden, wenige Tage, bis Sie die Briefwahlunterlagen erhalten. Bei Beantragung des Wahlscheins aus dem Ausland kann dies wegen langer Postlaufzeiten länger dauern.

Geben Sie den Antrag persönlich ab, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen in der Regel sofort.


Formulare

Formulare vorhanden: 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

15.02.2023

Zuständigkeit

Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.


Ansprechpunkt

Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr M. Schmidt (Leiter/in Haupt- und Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-116
Telefax 038322 54-703