Kindertageseinrichtung: Übernahme der Verpflegungskosten beantragen


Volltext

In der Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch den Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson statt. Die Verpflegung ist für Kinder bis zum Schuleintritt integraler Bestandteil des Leistungsangebotes in Kindertageseinrichtungen.

Voraussetzung für die Übernahme der Verpflegungskosten ist ein Betreuungsvertrag, der zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen wurde.

Die Abrechnung der Verpflegungskosten erfolgt gegen Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungslegung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegeperson und der zuständigen Stelle.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorrangig zu beantragen sind!


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Beziehen Sie keine der oben genannten Leistungen, sind folgende Nachweise erforderlich:

 


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Für eine mögliche Übernahme der Verpflegungskosten ist ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von den Eltern des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft. Wenn notwendig, werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und die Bescheiderteilung an die Eltern.

Bei einer Bewilligung der Übernahme werden die Verpflegungskosten ab dem Monat der Antragstellung übernommen. Die Zahlung der Verpflegungskosten erfolgt direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson.

Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.


Fristen

Die Antragstellung muss zeitnah, spätestens in dem Monat erfolgen, ab dem die Übernahme der Verpflegungskosten erfolgen soll.


Zuständigkeit

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)