Namensänderung der Hochschule mitteilen (Studentenausweis)
Volltext
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Studentenausweis
- Personalausweis
- Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer Studentenausweis ausgestellt.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011
Zuständigkeit
das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung Ihrer Hochschule
Zuständige Stelle(n)
Hochschule für Musik und Theater Rostock
Adresse
Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Hochschule Neubrandenburg
Adresse
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Hochschule Stralsund
Adresse
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund, Hansestadt
Hochschule Wismar
Adresse
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar, Hansestadt
Universität Greifswald
Adresse
Domstraße 11
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Universität Rostock
Adresse
Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt