Meldung von Änderungen an die Krankenkasse


Volltext

Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen. Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.06.2012

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse


Zuständige Stelle(n)