Änderung der Personendaten für BAföG-Rückzahlung melden


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.04.2026

Gebühr

Gebühr
25 EUR (FIX)

Der Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung beträgt 25,00 EUR, wenn Sie versäumen, dem BVA Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift mitzuteilen.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Wenn Sie Änderungen melden, fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)


Volltext

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles nach dem Studium ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dafür übermitteln die Ämter für Ausbildungsförderung Ihre Daten an das BVA. Das BVA legt eine elektronische Akte an und richtet Ihr Darlehenskonto ein. Mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was grundsätzlich der Regelstudienzeit entspricht.

Damit Ihnen Ihr Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugestellt werden kann, müssen Sie dem BVA auch nach Ende Ihrer Ausbildungsförderung melden, wenn sich Ihre Daten ändern. Dies betrifft:

Ihre Änderungen können Sie über das Portal BAföG-Online melden.  

Wenn Sie versäumen, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie 25,00 EUR Gebühren zahlen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.


Verfahrensablauf

Sie können dem Bundesverwaltungsamt (BVA) Ihre geänderten Daten über das BAföG-Online-Portal übermitteln.

Erforderliche Angaben bei Umzug, Änderung der Wohnanschrift, Heirat oder Scheidung sind:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

BAföG Online

Bundesverwaltungsamt (BVA), ZMB III, BAföG-Rückforderung
Adresse
Eupener Straße 125
50933 Köln, Stadt
(Besucheranschrift)
Postanschrift
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
(Postanschrift)