Eheurkunde beantragen


Volltext

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält:

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund der Aufhebung Ihrer Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Sie können dann eine aktualisierte Eheurkunde beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie zur Ausstellung einer Eheurkunde diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.


Weiterführende Informationen

Hat sich Ihr Geschlechtseintrag und Ihr Vorname seit der Eheschließung und Registrierung zur Eheschließung geändert, entscheiden Sie, ob in der Eheurkunde die früheren Vornamen mit aufgenommen werden sollen.

Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Ehemann die Eheurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister anfordern.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.07.2026;01.09.2025

Zuständigkeit

Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.


Ansprechpunkt

Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703