Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen


Volltext

Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne den anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Die Leistungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

03.06.2025

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreien Städte


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.20 - Unterhaltsvorschuss
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt