Geburtsurkunde beantragen


Volltext

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

sowie deren

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Beantragung per Post oder Telefax

In Mecklenburg-Vorpommern ist auch eine direkte Beantragung über die entsprechenden Internetportale, beispielsweise das MV-Serviceportal, möglich.

Bei der Beantragung über ein Internetportal kann eine Identifizierung mittels eID erforderlich sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

;

Ministerium für Inneres und Bau M-V


Fachlich freigegeben am

21.11.2022;01.09.2025

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern ist das am Geburtsort der beantragenden Person zuständige Standesamt oder ein an ein Zentralregister angeschlossenes Standesamt zuständig.


Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern ist das am Geburtsort der beantragenden Person zuständige Standesamt oder ein an ein Zentralregister angeschlossenes Standesamt zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703