Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen


Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.

Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesbeamten, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gebührenfrei ausgestellt. Für sonstige Zwecke erfolgt eine gebührenfreie Ausstellung, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Sollten Sie eine Geburtsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen, müssen Sie diese kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.


Fristen


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.03.2015

Zuständigkeit

Zuständige Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ist Ihr zuständiges Standesamt.


Ansprechpunkt

das Standesamt des Geburtsortes


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703