Weiterbildungsveranstaltung: Anerkennung beantragen


Volltext

Weiterbildungsanbieter können Veranstaltungen nach § 9 Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkennen lassen. Für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen können Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V freigestellt werden.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie über den unten stehenden Link.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn über das Online-Antragsportal.

Ein unterschriebener Ausdruck des Antrages ist an die zuständige Behörde zu senden.

Für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Ausdrucks bei der zuständigen Behörde maßgeblich.


Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 19.03.2014


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV
Adresse
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt