Weiterbildungsveranstaltung: Erstattung der Bildungsfreistellung beantragen


Volltext

Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um eine Weiterbildungsveranstaltung handelt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wurde. Das Arbeitsentgelt wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den die Beschäftigungsstellen auf Antrag für die Fortzahlung der Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten für den Zeitraum der Bildungsfreistellung erhalten. Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung besteht unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an die Beschäftigungsstelle.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Antragsstellung ist kostenlos.


Verfahrensablauf


Fristen

Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle zu stellen.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern


 


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV
Adresse
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt