Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen


Volltext

Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:

Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.

Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:

Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem

Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.

Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.

Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.

Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.

Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.

Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich

bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zusätzlich:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beziehungsweise bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab dem Monat des Unterrichtsbeginns, frühestens ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Eine rückwirkende Bewilligung dieser Leistung ist nicht möglich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

bei Teilzeitmaßnahmen

Antragstellung spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmenabschnittes

bei Vollzeitmaßnahmen

Antragstellung spätestens in dem Monat, in dem mit dem Unterricht begonnen wird.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

bei Teilzeitmaßnahmen

bei Vollzeitmaßnahmen:

bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zusätzlich:

Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / E-Mail über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:

oder unter https://www.meister-bafoeg.info/de/115.php zum Ausfüllen und zum Download.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.03.2015

Zuständigkeit

Ämter für Ausbildungsförderung M-V (Schüler/Fortzubildende) der Landkreise und kreisfreien Städte


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt