Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.02.2026

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklemburg-Vorpommern


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:

Verwaltungsgebühr
255 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie und Ihr minderjähriges Kind mit eingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.


Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt