Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.04.2026

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann derzeit mindestens zwölf bis achtzehn Monate in Anspruch nehmen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem:

Sie können leichter eingebürgert werden, wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bedingungen für die Einbürgerung:

Zudem müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

Wenn Sie als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären Gemeinschaft leben, können Sie auch in folgenden Fällen die erleichterte Einbürgerung beantragen:

Sie erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.


Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Einige Staatsangehörigkeitsbehörden bieten auch Online-Antragstellungen an. Iim Verlauf des Verfahrens sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Eine Antragstellung ist auch noch bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tode des deutschen Ehegatten oder nach Rechtskraft des die Ehe auflösenden Urteils möglich, wenn dem Antragsteller die Sorge für die Person eines Kindes aus der Ehe zusteht, das bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums, die Polizei, das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit und erforderlichenfalls weitere Stellen. Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.

Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor, wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse und der Sprachkenntnisse anfallen.

Gebühr
255 EUR (FIX)

Wenn dem Antrag entsprochen wird:

Gebühr
51 EUR (FIX)

Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes:


Fristen

keine


Zuständigkeit

zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt