Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.02.2026

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.


Voraussetzungen

Für die Ermessenseinbürgerung gelten folgende Mindestanforderungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:

Verwaltungsgebühr
255 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Für eine Ermessenseinbürgerung muss die zuständige Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Ermessenseinbürgerung folgende Personen miteingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben:

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt