Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen


Volltext

In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie gegebenenfalls die Vorlage weiterer - von der IHK bescheinigter - Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware.

Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, zum Beispiel einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch bei Ihrer IHK einreichen.

Die Registrierung für das elektronische Verfahren erfolgt bei der zuständigen IHK nach schriftlicher Benennung eines Administrators durch das Unternehmen und die Übermittlung eines Registrierungscodes durch die IHK an das Unternehmen.

Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung beziehungsweise die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.


Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Voraussetzungen

Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen IHK erhoben (siehe Rechtsgrundlagen).


Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument stehen drei Verfahren zur Verfügung: das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ), das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) und das schriftliche Verfahren.

Online-Verfahren (eUZ/dUZ)

Schriftliches Verfahren:


Bearbeitungsdauer


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

03.03.2026

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650