Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie Wasserversorgungsunternehmen: Eintragung eines Installationsunternehmens beantragen


Volltext

Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und  Wasserversorgungsanlagen erfordern vom jeweiligen Installationsunternehmen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Entragung werden vom jeweiligen Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen festgelegt. In der Regel fallen hierfür keine Gebühren an. Die Überprüfung der Werkstattausrüstung, welche zur Eintragung in das Installateurverzeichnis der Stromnetzbetreiber erforderlich ist, wird von der zuständigen Elektroinnung kostenpflichtig durchgeführt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen ab.


Formulare

Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Zu beachten sind die individuellen Bestimmungen der jeweiligen Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.07.2019

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)