Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen


Volltext

Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.

Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur‑, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.

Die Bezeichnung „öffentlich-bestellt und vereidigt“ ist rechtlich geschützt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt. Gebührenrahmen: EUR 500 – 3.500. Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: EUR 1.000 – 2.000


Verfahrensablauf

Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.


Bearbeitungsdauer

Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen

Informationen zu Ansprechpartnern, Kammern und Bestellungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des
Sachverständigenverzeichnisses

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag


Fachlich freigegeben am

06.11.2020

Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650