Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren: Erlaubnis beantragen


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

30.06.2023;08.12.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

;

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,


Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.


Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.


Hinweise (Besonderheiten)

Wer eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt ordnungswidrig.


Erforderliche Unterlagen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt