Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen


Volltext

Ein Hufschmied in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist oder eine Spezialistin für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Das Gesetz stellt die Durchführung des Huf- und Klauenbeschlag unter einen speziellen Schutz. Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von Personen ausgeübt werden, die geprüfte und staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiede sind.

Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied besteht aus folgenden Abschnitten:

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei einer in Deutschland absolvierten Ausbildung:

Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:


Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird erteilt, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Kosten werden nach Zeitaufwand erhoben.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Wenn der Antrag auf Anerkennung gestellt wurde, wird die zuständige Stelle zeitnah hierüber entscheiden.


Fristen

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig (§ 9 HufBeschlG).  


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

29.08.2024

Zuständigkeit

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Referat VI 360 - Grundsatzangelegenheiten der landwirtschaftlichen Produktion, Nachwachsende Rohstoffe, Agrarforschung, -bildung und -beratung
Adresse
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt