Pflanzenschutzmittel: Sachkundenachweis für deren Abgabe beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.10.2023

Gebühr

Gebühr
27 EUR (FIX)


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ist online zu beantragen. Auch die für die Antragstellung notwendigen Dokumente müssen in dem System hochgeladen werden. Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie eine Kopie an die zuständige Behörde.

Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post an die zuständige Behörde zu senden.

Die zuständige Behörde überprüft die Angaben und Antragsunterlagen. Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Sachkunde erfüllt, erfolgt die Bearbeitung. Diese kann 4 bis 6 Wochen dauern. Dem Antragsteller gehen ein Bewilligungs- und Gebührenbescheid zu, nach Eingang der Zahlung erfolgen Druck und Versand des Sachkundenachweises durch einen externen Dienstleister. Der Druck erfolgt einmal im Monat. 


Voraussetzungen

Die Sachkunde weisen Sie

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.


Volltext

Die zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie wahrnehmen wollen (z.B. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln). Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin einen Bescheid zur Bewilligung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen Druck und Versand des Sachkundenachweises durch einen externen Dienstleister.


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis (nicht älter als 3 Jahre) eingereicht werden.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 420
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt