Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

22.07.2025

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Voraussetzungen

Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis i.d.R. in folgenden Fällen aus:

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (TierSchZustLVO M-V) die Fachschule für Agrarwirtschaft „Johann Heinrich von Thünen“ Güstrow als Einrichtung anerkannt, Lehrgänge zur Erlangung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte (Theorieteil) nach Anhang IV der VO (EG) Nr. 1/2005 durchzuführen.

Anerkannte Kursanbieter im übrigen Bundesgebiet finden sich u. a. in Anlage C 2.5 der Anlagen Handbuch Tiertransporte der LAV-AG T.


Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.

Anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und stellt ihnen bei erfolgreicher Prüfung den Befähigungsnachweis aus.


Volltext

Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn

Landwirtschaftlich Tätige, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern befördern wollen, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Der Befähigungsnachweis ist erforderlich für den Transport lebender Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel.


Fristen

Der Befähigungsnachweis muss vor Beginn der Tätigkeit vorliegen.


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
25 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt


Erforderliche Unterlagen

Das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt kann Ihnen auf Anfrage weitere Auskünfte erteilen.


Zuständige Stelle(n)

Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt