Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
- Artikel 96 der Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 9 der delegierte Verordnung (EU) 2019/2035
- Artikel 3 der delegierten Verordnung (EU) 2020/686
Fachlich freigegeben am
31.05.2022Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: möglich
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Füllen Sie einen Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für das gewerbliche innergemeinschaftliche Verbringen mit Tieren, Zuchtmaterial oder tierischen Erzeugnissen erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Volltext
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln möchten.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung der Unterlagen erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erlaubnis kann befristet ausgestellt werden.
Ansprechpunkt
Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständigkeit
Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Fristen
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Weiterführende Informationen
Viele Handels- und Reisefragen, die Tiere oder auch Waren betreffen, sind ständigen Änderungen durch sich ändernde Tierseuchenlagen weltweit unterworfen, sodass empfohlen wird, sich im Vorfeld detailliert beim örtlichen Amtstierarzt zu informieren.
Weitere Informationen hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereit.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis des Betriebes/des Unternehmens zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Sachkundenachweises
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- eventuell Führungszeugnis
- bei Gebäuden: Lageplan
- bei Fahrzeugen: Fahrzeugzulassung, Bescheinigung des Transportmittels nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (für Lebendtiertransporte)
- weitere Unterlagen sind möglich
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens volljährig sein.
- Sie müssen einen Antrag auf Erlaubnis vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde stellen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie sachkundig und zuverlässig sind.
- Die zuständige Behörde kann weitere Angaben/Dokumente von Ihnen fordern.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt