Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen


Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben.

Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:


Handlungsgrundlage(n)


Hinweise (Besonderheiten)

Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

21.12.2018

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt