Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen


Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist. Ebenso können auch nachträglich Auflagen geändert, ergänzt und aufgenommen werden.

Mit der Erlaubnis ist der Versicherungsberater berechtigt, seine Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.

Der Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Versicherungsberater dürfen von den Versicherungsunternehmen keine Provision oder Zuwendungen annehmen.

Versicherungsberater müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister bei der für sie zuständigen IHK eintragen lassen. Die Registrierung kann auch zeitgleich mit dem Antrag auf Erlaubniserteilung erfolgen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 d Abs.2 GewO erhalten, müssen Sie 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben.

Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührentarifen der Industrie- und Handelskammern.

Für ein Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister fallen jeweils EUR 13,00 an.


Verfahrensablauf

Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.


Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.


Fristen

Die Erlaubnis gilt unbefristet.


Hinweise (Besonderheiten)

Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.11.2025

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Telefon 0381 338-650